Datenschutz – Aufhebung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA)
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird.
Begründung
Es werden unzulässig Daten erhoben, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen.
Zum Beispiel werden Streik- oder Aussperrungszeiten gespeichert, die Arbeitgeber müssen Abmahnungs- und Kündigungsgründe angeben.
Dem Sinn des Gestzes widerspricht schon der 2 jährige Aufbau einer Datenbank, die auch mit erheblichem Aufwand der Arbeitgeber verbunden ist.
Von der beabsichtigten Kostenersparnis kann keine Rede sein, es werden millionenfach Daten erhoben, die nie benötigt werden,
da die meisten Bürger – aus welchen Gründen auch immer – weder Wohngeld, Eltergeld oder Arbeitslosengeld beantragen.
Nach meiner Meinung wurde mit diesem Gesetz das Recht auf informationelle Sebstbestimmung verletzt.
Keine persönlichen Daten in zentralen Datenbanken
Nach dem am 28.3.2009 im Bundesrat verabschiedeten Gesetz zum ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) muss ab dem 1.1.2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner Angestellten einmal monatlich einen Datensatz mit einer Unmenge von persönlichen und teilweise höchst sensiblen Angaben an eine zentrale Datenbank übermitteln. Das sind in Deutschland die Daten von ca. 40 Millionen Menschen.
Weitere Informationen “Stoppt das ELENA Projekt“

