Ab Januar 2013 soll jeder Haushalt zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen.
Der neue Beitrag soll zwar nicht über der bisherigen Gebühr von 17,98 Euro liegen, aber der reduzierte Gebührensatz für Radios und PCs soll wiederum abgeschafft werden.
Eine Freistellung der Gebührenpflicht soll nur noch aus sozialen Gründen möglich sein, daher werden auch Haushalte zur Kasse gebeten, die über keine Empfangsgeräte für Radio- und TV verfügen.
Zudem wird der Kontrolaufwand nicht geringer werden, denn durch die neue Regelung des Finanzierungssystems haften Bewohner eines Haushalts gemeinsam und durch die verminderte Gebühr für Ferien- und Zweitwohnungen sowie die Freistellung für unbewohnte Wohnungen, werden auch in Zukunft Kontrollen notwendig bleiben.
Allein die Erfassung der geschätzten 3 Millionen Haushalte, die bisher keine Gebühren zahlen, wird einen großen Aufwand darstellen.
Zudem werden diese Kontrollen und Erfassungen ein erhebliches datenschutzrechtliches Problem darstellen*.
Für einen neuen Namen wurde auch schon gesorgt, daher wird die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Rundfunkservicezentrale (RSZ) umbenannt.
* Dazu würde sich die Volkszählung 2011 aber gut eignen, um die erhobenen Daten mit der RSZ abzugleichen.








