Urheberrechtsforscher gehen schon lange davon aus, dass der Song ‘Happy Birthday’ gemeinfrei ist, also öffentlich aufgeführt werden darf, ohne dass Tantiemen anfallen. Trotzdem kassierte der zum Warner-Konzern gehörende Musikverlag Warner/Chapell, der die Rechte an dem Lied beansprucht, weiter kräftig. Mit keinem Song werden mehr Lizenzgebühren verdient. Einen teuren Rechtsstreit mit der mächtigen Plattenfirma wagte niemand. Eine Filmproduktionsfirma hat jetzt allerdings eindrucksvolle Beweise dafür vorgelegt, dass ‘Happy Birthday’ seit den Zwanzigerjahren lizenzfrei ist, und Klage eingereicht. Verlöre Warner den Streit, müssten Tantiemen in Höhe von hunderten Millionen Dollar zurückgezahlt werden. SZ
http://www.sueddeutsche.de/35O38o/1370786/Happy-Birthday-gehoert-nicht-Warner.html
